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Goldschmidt Verkaufs- und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Preis und Zahlung

Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager Dortmund bzw. Althengstett oder ab Werk in EURO. Für den Fall, dass die Lieferung mehr als 8 Wochen nach Vertragsschluss erfolgen soll, werden die am Liefertermin gültigen Preise berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung, wird ein Skonto-Abzug von 2 % gewährt, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Für den Skonto-Abzug ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto maßgebend. Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist kommt der Käufer automatisch in Zahlungsverzug. Die Firma Wilhelm Goldschmidt GmbH & Co. KG behält sich vor, bei Bekanntwerden von Umständen, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, insbesondere bei der Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen, die Forderung bereits vor Ablauf der Zahlungsfrist fällig zu stellen. Verzug tritt in diesem Fall bei Nichtleistung trotz Mahnung ein. Während des Verzuges hat der Käufer die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Erfüllung tritt nur durch Zahlung an uns direkt bzw. auf unser Konto ein. Zur Aufrechnung ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Firma Wilhelm Goldschmidt GmbH & Co. KG anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Verpackung und Versand

Die Kosten für Verpackung, Versand, Versicherung und Zollgebühren werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Wird der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen verzögert, die vom Käufer zu vertreten sind, hat dieser die durch die Verzögerung entstehenden Kosten zu tragen.

Gefahrübergang und Abnahme

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager/Werk verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers oder aus sonstigen vom Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Nimmt der Käufer die Waren nach Anzeige der Versandbereitschaft nicht oder befindet er sich mit der Erfüllung sonstiger Vertragspflichten in Verzug, ist die Firma Wilhelm Goldschmidt GmbH & Co. KG berechtigt, nach angemessener Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Lieferzeiten

Die Lieferfrist ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung und errechnet sich stets vom Tage der endgültigen Bestellungsannahme an oder ab Klarstellung aller für die Ausführung erforderlichen Umstände. Verbindliche Liefertermine oder -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Wilhelm Goldschmidt GmbH & Co. KG. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Liefertermine oder -fristen verschieben bzw. verlängern sich angemessen, wenn wir durch höhere Gewalt, aufgrund von Arbeitskämpfen oder aufgrund sonstiger nicht von uns zu vertretender Umstände an der rechtzeitigen Erbringung unserer Leistung gehindert sind. Für hieraus entstehende Schäden haften wir aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles von dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen ihm nicht zu.
Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Käufer kein Interesse.

Gewährleistung

Die Firma Wilhelm Goldschmidt GmbH & Co. KG gewährleistet die Mangelfreiheit der gelieferten Waren während einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Für Mängel an der Kaufware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Sachmangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
Handelt es sich jedoch um eine geringfügige Vertragswidrigkeit, inbesondere nur um einen geringfügigen Mangel, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht nicht zu. Offensichtliche Mängel der Ware sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrage wählt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen dieses Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die gelieferte Ware beim Käufer, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns sowie Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grobem Verschulden der Firma Wilhelm Goldschmidt GmbH & Co. KG beruht oder Körper- und Gesundheitsbeschädigungen bzw. Todesfälle eingetreten sind. Werden Betriebs-, Bedienungs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn nicht der Käufer eine substantiierte Behauptung widerlegt, dass erst durch diese Umstände der Mangel eingetreten ist.
Für den Fall, dass der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung erhält, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet. Auch diese Verpflichtung besteht nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Haftung

Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Etwas anderes gilt nur, soweit die leicht fahrlässige Verletzung wesentliche Vertragspflichten betrifft oder Körper- und Gesundheitsbeschädigungen bzw. Todesfälle eingetreten sind. Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung bleiben unberührt. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Etwas anderes gilt nur, soweit der Firma Wilhelm Goldschmidt GmbH & Co. KG grobes Verschulden vorgeworfen werden kann oder Körper- und Gesundheitsbeschädigungen bzw. Todesfälle eingetreten sind.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Bezahlung aller bestehenden sowie aller noch entstehenden, künftigen Forderungen, einschließlich sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent, vor. Der Käufer ist berechtigt, mit der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu arbeiten und oder diese zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug gerät. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die dem Käufer aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte, tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die Firma Wilhelm Goldschmidt GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung an. Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Der Käufer wird ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum der Firma Wilhelm Goldschmidt GmbH & Co. KG hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Schlußbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist auch für den Fall ausdrücklich ausgeschlossen, dass eine Anwendung in Geschäftsbedingungen des Käufers vorgesehen ist.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist Dortmund.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand: April 2012

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